Rechtsprechung
LG Trier, 23.03.2009 - 6 O 204/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines besonderen Vertrauenstatbestands aufgrund eines durch den Insolvenzverwalter geschaffenen Vertrauens auf die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Erklärungen und die Durchführbarkeit des vereinbarten Geschäftes; Haftung eines Dritten aus Verschulden bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Rostock, 04.10.2004 - 3 U 158/03
Zur Übernahme einer Bürgschaft gleichzustellende Zusage "garantierte Bezahlung" …
Auszug aus LG Trier, 23.03.2009 - 6 O 204/08
Von einem besonderen Vertrauenstatbestand ist erst dann auszugehen, wenn ein Insolvenzverwalter beim Verhandlungspartner ein zusätzliches, von ihm persönlich ausgehendes Vertrauen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Erklärungen und die Durchführbarkeit des vereinbarten Geschäftes hervorgerufen hat (vgl. BGHZ 100, 346 ff.; BGH, ZIP 2005, 1327 ff. m.w.N.; OLG Rostock, ZIP 2005, 220 ff. [OLG Rostock 04.10.2004 - 3 U 158/03] ; OLG Schleswig, NZI 2004, 92 [OLG Schleswig 31.10.2003 - 1 U 42/03] ; OLG Frankfurt, ZlnsO 2007, 761 ff.). - BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01
Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht …
Auszug aus LG Trier, 23.03.2009 - 6 O 204/08
Von einem besonderen Vertrauenstatbestand ist erst dann auszugehen, wenn ein Insolvenzverwalter beim Verhandlungspartner ein zusätzliches, von ihm persönlich ausgehendes Vertrauen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Erklärungen und die Durchführbarkeit des vereinbarten Geschäftes hervorgerufen hat (vgl. BGHZ 100, 346 ff.; BGH, ZIP 2005, 1327 ff. m.w.N.; OLG Rostock, ZIP 2005, 220 ff. [OLG Rostock 04.10.2004 - 3 U 158/03] ; OLG Schleswig, NZI 2004, 92 [OLG Schleswig 31.10.2003 - 1 U 42/03] ; OLG Frankfurt, ZlnsO 2007, 761 ff.). - BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86
Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften
Auszug aus LG Trier, 23.03.2009 - 6 O 204/08
Von einem besonderen Vertrauenstatbestand ist erst dann auszugehen, wenn ein Insolvenzverwalter beim Verhandlungspartner ein zusätzliches, von ihm persönlich ausgehendes Vertrauen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Erklärungen und die Durchführbarkeit des vereinbarten Geschäftes hervorgerufen hat (vgl. BGHZ 100, 346 ff.; BGH, ZIP 2005, 1327 ff. m.w.N.; OLG Rostock, ZIP 2005, 220 ff. [OLG Rostock 04.10.2004 - 3 U 158/03] ; OLG Schleswig, NZI 2004, 92 [OLG Schleswig 31.10.2003 - 1 U 42/03] ; OLG Frankfurt, ZlnsO 2007, 761 ff.). - OLG Schleswig, 31.10.2003 - 1 U 42/03
Haftung eines vorläufigen sog. schwachen Verwalters; Zusage der Kostenübernahme …
Auszug aus LG Trier, 23.03.2009 - 6 O 204/08
Von einem besonderen Vertrauenstatbestand ist erst dann auszugehen, wenn ein Insolvenzverwalter beim Verhandlungspartner ein zusätzliches, von ihm persönlich ausgehendes Vertrauen auf die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Erklärungen und die Durchführbarkeit des vereinbarten Geschäftes hervorgerufen hat (vgl. BGHZ 100, 346 ff.; BGH, ZIP 2005, 1327 ff. m.w.N.; OLG Rostock, ZIP 2005, 220 ff. [OLG Rostock 04.10.2004 - 3 U 158/03] ; OLG Schleswig, NZI 2004, 92 [OLG Schleswig 31.10.2003 - 1 U 42/03] ; OLG Frankfurt, ZlnsO 2007, 761 ff.).